I.
Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Wohnungseigentümergemeinschaft W. in S.. Die Antragsgegner sind die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Am 04.08.2003 wurde in einer Eigentümerversammlung unter TOP 1 die Kostenabrechnung zum 31.12.2002 einschließlich der Einzelabrechnungen mehrheitlich beschlossen und der Verwaltung die Entlastung erteilt. Unter TOP 2 wurde die Annahme des Wirtschaftsplans 2003 bis zur Vorlage und Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan mehrheitlich beschlossen.
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