Die Beteiligten zu 1) und 2) bilden die Eigentümergemeinschaft Xstraße in O1. Der Antragsteller ist seit 2001 Eigentümer der Penthousewohnung Nr. a im 5. Obergeschoss der Liegenschaft, in dem sich noch eine weitere Penthousewohnung befindet. Er strebt den Ausbau von Dachflächen als Dachterrasse an.
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