OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 24.04.2006
20 W 517/05
Normen:
BGB § 667 ; BGB § 675 ; WEG § 26 ;
Vorinstanzen:
LG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 309/05

WEG: Herausgabepflicht des ehemaligen Verwalters

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.04.2006 - Aktenzeichen 20 W 517/05

DRsp Nr. 2006/22044

WEG : Herausgabepflicht des ehemaligen Verwalters

»Der ehemalige Verwalter muss auch Bauunterlagen an die Wohnungseigentümergemeinschaft herausgeben, wenn er sie von dieser oder von dem Vorverwalter erhalten hat. Ein früherer Bauträger-Verwalter hat ggf. auch die Unterlagen herauszugeben, die er in seiner Eigenschaft als Bauträger und früherer Eigentümer erhalten hat.«

Normenkette:

BGB § 667 ; BGB § 675 ; WEG § 26 ;

Entscheidungsgründe:

I.