LG Köln, vom 18.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 57/00
AG Bergheim - 15 b WEG 114/99 - 8.3.2000,
WEG: Nichtige Bestellung eines Sondernutzungsrechts durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluß
OLG Köln, Beschluß vom 12.01.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 173/00
DRsp Nr. 2001/7631
WEG : Nichtige Bestellung eines Sondernutzungsrechts durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluß
Ein Wohnungseigentümer ist nicht deshalb daran gehindert, die Nichtigkeit eines durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluß begründeten Sondernutzungsrechts geltend zu machen, weil für diesen Beschluß ausschließlich "vernünftige" Gründe sprechen, während sein Verlangen deutlich weniger gewichtig erscheint.