OLG Köln - Beschluss vom 14.08.2006
16 Wx 113/06
Normen:
WEG § 23 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 19
OLGReport-Köln 2007, 136
WuM 2007, 94
ZMR 2007, 388
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 48/04
AG Brühl - 90 II WEG 57/02 WEG,

WEG-Recht: Keine Heilung des Formmangels eines fehlenden Protokollbuches

OLG Köln, Beschluss vom 14.08.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 113/06

DRsp Nr. 2007/115

WEG -Recht: Keine Heilung des Formmangels eines fehlenden Protokollbuches

»Sieht die Teilungserklärung zur Gültigkeit eines Beschlusses dessen Eintagung in ein "Protokollbuch" vor, so kann die fehlende Eintragung nicht durch die nachträgliche Anlegung eines Protokollbuches verbunden mit einem Nachtrag vorangegangener Beschlüsse geheilt werden (im Anschluss an Beschluss des Senats vom 09.02.2006 - 16 Wx 220/05).«

Normenkette:

WEG § 23 ;

Gründe:

Die formell nicht zu beanstandende sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts, wonach die noch in Frage stehenden Eigentümerbeschlüsse vom 17.07.2002 gegen die formalen Anforderungen aus V.

§ 9 der Teilungserklärung verstoßen, hält der rechtlichen Nachprüfung stand.

Auf die zutreffenden Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und auf den zu dieser Regelung der Teilungserklärung ergangenen Senatsbeschluss vom 09.02.2006 - 16 Wx 220/05 - wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.