OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.01.2006
20 W 362/04
Normen:
WEG § 14 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-13 T 165/03,

WEG: Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers - Berechnung eines Mietausfallschadens

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 20 W 362/04

DRsp Nr. 2006/22100

WEG : Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers - Berechnung eines Mietausfallschadens

»1. Ein Wohnungseigentümer kann unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 WEG jeden Schaden ersetzt verlangen, der infolge der Gestattung des Betretens und der Benutzung im Vorfeld der Instandhaltung und Instandsetzung und im Zuge ihrer Abwicklung entsteht, ob verschuldet oder nicht. Dazu zählt auch ein entgangener Gewinn wie der beim Sondereigentümer eingetretene Mietausfall. 2. Zur Berechnung eines Mietausfallschadens.«

Normenkette:

WEG § 14 ;

Entscheidungsgründe:

I.