I.)
Die Beteiligten zu 1) bis 5) bilden die o.a. Eigentümergemeinschaft, der Beteiligte zu 6) ist deren Verwalter.
Die Beteiligten streiten, soweit im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde noch von Interesse, über die Gültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 04.04.2000 zu den TOP 5 und 19. Diese sind im Protokoll der Eigentümerversammlung wie folgt wiedergegeben:
TOP 5 Diskussion und Beschlussfassung über den Antrag, die Verteilungsschlüssel für die Kostenverteilung insbesondere der Heizkosten zu regeln
Beschlußantrag:
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