I.
Die Beteiligten zu 1) und 2), bei denen es sich um zwei Wohnungseigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, streiten um die Unterlassung von Äußerungen.
Am 15.09.2003 fand eine Versammlung der Miteigentümer der genannten Liegenschaft statt. Unter Tagesordnungspunkt 3 kamen vom Verwalter angenommene, vom Beteiligten zu 1) - dem Antragsteller im hiesigen Verfahren - bestrittene Wohngeldansprüche von 9.000,-- Euro sowie Verfahrenskosten von 22.000,-- Euro zur Sprache. Im Laufe der Diskussion über Tagesordnungspunkt 8 kam es zu einer von den Beteiligten unterschiedlich dargestellten Auseinandersetzung zwischen Verwalter und Beteiligtem zu 1), an deren Ende letzterer mit Hilfe der Polizei aus dem Saal entfernt wurde.
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