OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.01.2006
20 W 292/04
Normen:
WEG § 27 II 5 ; WEG § 28 II ; WEG § 43 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 444/03

WEG: Verwalter als Verfahrensstandschafter - Weitergeltung der Ermächtigung - Wohngeld

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.01.2006 - Aktenzeichen 20 W 292/04

DRsp Nr. 2006/22102

WEG : Verwalter als Verfahrensstandschafter - Weitergeltung der Ermächtigung - Wohngeld

»1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen. 2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG -Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein. 3. Im Zahlungsverfahren kann sich der Wohngeldschuldner nicht mehr auf die Unrichtigkeit der Jahresabrechnung berufen, wenn Bestandskraft der Genehmigungsbeschlüsse eingetreten ist.«

Normenkette:

WEG § 27 II 5 ; WEG § 28 II ; WEG § 43 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten streiten um rückständiges Wohngeld nebst Zinsen und Kosten aus den Jahren 1998 bis 2002 auf Grund beschlossener Jahresabrechnungen bzw. Wirtschaftplänen.