OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.01.2006
20 W 473/04
Normen:
WEG § 27 II 5 ; WEG § 28 II ; WEG § 43 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 395/02

WEG: Verwalter als Verfahrensstandschafter - Weitergeltung der Ermächtigung - Wohngeld

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.01.2006 - Aktenzeichen 20 W 473/04

DRsp Nr. 2006/22103

WEG : Verwalter als Verfahrensstandschafter - Weitergeltung der Ermächtigung - Wohngeld

»1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen. 2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG -Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein. 3. Die Gemeinschaft ist nicht deshalb gehindert, sich auf ein in der Teilungserklärung enthaltenes Verbot der Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung gegenüber Wohngeldforderungen zu berufen, weil auch andere Wohnungseigentümer außer dem Antragsgegner säumig sind.«

Normenkette:

WEG § 27 II 5 ; WEG § 28 II ; WEG § 43 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten streiten um rückständiges Wohngeld nebst Zinsen für Dezember 2001 bis Juni 2002.