OLG Zweibrücken - Urteil vom 16.05.2002
4 U 257/99
Normen:
BGB § 633 Abs. 1 § 634 Abs. 1 S. 3 §§ 465 ff. (a.F.) ; AGBG § 11 Nr. 10 lit. b ; WEG § 1 Abs. 3 § 1 Abs.5 § 5 § 21 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2003, 2
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 01.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 443/95

Wegfall des Wandelungsrechts bei Nachbesserung im Laufe des Rechtsstreits

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 4 U 257/99

DRsp Nr. 2002/15458

Wegfall des Wandelungsrechts bei Nachbesserung im Laufe des Rechtsstreits

»Die vom Erwerber eines Wohnungseigentums gegen den veräußernden Bauträger erhobene Wandelungsklage, die zunächst berechtigterweise darauf gestützt wird, das Sondereigentum des Erwerbers sei durch eine nicht ausreichend gegen Lärm isolierte Heizungsanlage beeinträchtigt, wird unbegründet, wenn der Mangel im Laufe des Rechtsstreits ohne Wissen des Klägers im Interesse der Gesamtheit der Eigentümer nachgebessert wird.«

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 1 § 634 Abs. 1 S. 3 §§ 465 ff. (a.F.) ; AGBG § 11 Nr. 10 lit. b ; WEG § 1 Abs. 3 § 1 Abs.5 § 5 § 21 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Kläger kauften mit notariellem Vertrag vom 15. Dezember 1993 (Notar K..., Urk.R.Nr. ...) von der Beklagten, einer Bauträgergesellschaft, eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss in der von der Beklagten errichteten Wohnungseigentumsanlage in der M...Str. ... in F... (Pfalz). Sie nahmen die Wohnung ab und bezahlten am 31. Dezember 1993 an die Beklagte den Kaufpreis in Höhe von 274 000,-- DM. Die Wohnung vermieteten sie weiter.