KG - Beschluss vom 28.04.2003
24 W 364/01
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 ; WEG § 28 Abs. 1 ; WEG § 28 Abs. 3 ; WEG § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 267
ZMR 2003, 873
Vorinstanzen:
LG Berlin - 85 T 128/01 WEG - 12.10.2001,
AG Schöneberg - 76 II 209/00 WEG - 20.03.2001,

Widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung

KG, Beschluss vom 28.04.2003 - Aktenzeichen 24 W 364/01

DRsp Nr. 2003/14757

Widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung

»1. Sind in der Teilungserklärung unklare Regelungen betreffend die Bewirtschaftungskosten (hier: Gartenpflegekosten) von Sondernutzungsflächen enthalten, fehlen insbesondere jegliche Zahlenangaben zu den anteiligen Flächen und kann diese Regelung deshalb nicht praktiziert werden, so ist der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abbedungen. 2. Bis zu einer zahlenmäßigen Neufestlegung der Gartenpflegekosten durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder - falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - durch ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung hat der Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen den in der Teilungserklärung vorgesehenen allgemeinen bzw. den gesetzlichen Kostenschlüssel anzuwenden.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 ; WEG § 28 Abs. 1 ; WEG § 28 Abs. 3 ; WEG § 28 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe: