I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 13.3.2003 fassten die Wohnungseigentümer unter anderem folgenden Beschluss:
Die Warmwasserbereitung wird auf 24 Stunden Dauerbetrieb eingestellt. Die Einspeisungstemperatur wird auf das zulässige Höchstmaß gemäß § 8 Abs. 2 der Heizanlagenverordnung justiert. Die Warmwasserzirkulationspumpe ist auf Betrieb in der Zeit von 5.30 Uhr bis 24.00 Uhr einzustellen.
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