Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die früher von der Antragstellerin verwaltet wurde und nunmehr von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 16.9.2003 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der nicht alle Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten waren. In dieser Versammlung kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Geschäftsführern der Antragstellerin sowie einzelnen Miteigentümern, wobei über den genauen Inhalt der Äußerungen Streit besteht.
Ausweislich des Protokolls erklärte der Geschäftsführer der Antragstellerin in dieser Versammlung Folgendes:
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