OLG München - Beschluss vom 06.09.2005
32 Wx 60/05
Normen:
BGB § 130 ; WEG § 26 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 1470
NZM 2005, 750
OLGReport-München 2006, 43
ZMR 2005, 980

Wirksame Niederlegung der Verwaltertätigkeit und Vertragskündigung gegenüber versammelten Wohnungseigentümern erst mit Zugang der Erklärung bei abwesenden Eigentümern

OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - Aktenzeichen 32 Wx 60/05

DRsp Nr. 2005/14645

Wirksame Niederlegung der Verwaltertätigkeit und Vertragskündigung gegenüber versammelten Wohnungseigentümern erst mit Zugang der Erklärung bei abwesenden Eigentümern

»Erklärt ein Verwalter in einer Eigentümerversammlung die Niederlegung der Verwaltungstätigkeit und die Kündigung des Verwaltervertrags, so wird diese Erklärung erst wirksam, wenn sie auch den an der Versammlung nicht teilnehmenden Wohnungseigentümern zugegangen ist. Dieser Zugang muss vom Verwalter veranlasst sein. Es genügt nicht, dass die abwesenden Wohnungseigentümer zufällige Kenntnis erlangen.«

Normenkette:

BGB § 130 ; WEG § 26 ;

Sachverhalt:

Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die früher von der Antragstellerin verwaltet wurde und nunmehr von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

Am 16.9.2003 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der nicht alle Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten waren. In dieser Versammlung kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Geschäftsführern der Antragstellerin sowie einzelnen Miteigentümern, wobei über den genauen Inhalt der Äußerungen Streit besteht.

Ausweislich des Protokolls erklärte der Geschäftsführer der Antragstellerin in dieser Versammlung Folgendes: