Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht restlichen Mietzins.
Am 1. Juli 1997 schloss die "M. Limited" (im folgenden: M. ltd.) mit der H.-gesellschaft mbH M. (im folgenden: H. GmbH) einen notariellen Kaufvertrag über das zu deren Gunsten an dem Grundstück F. 5 in ... M. bestellte Erbbaurecht. Mit Vertrag vom gleichen Tag vermietete die M. ltd. an die Beklagte Gewerberäume auf dem Grundstück zum Betrieb eines Eiscafés.
Im Vorgriff auf ihre erwartete Eintragung im Erbbaugrundbuch verkaufte die M. ltd. an die Klägerin mit notariellem Vertrag vom 16. Januar 1998 einen Miterbbaurechtsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an den der Beklagten vermieteten Räumen. Gemäß § 7 des Vertrages sollten die Rechte aus dem Mietvertrag mit der Beklagten am Tag der Besitzübergabe, dem 1. Februar 1998, auf die Klägerin übergehen.
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