Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) - Grundbuchamt - vom 28. März 2013 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte ist zu 1/2 Miteigentümer eines Wohnungseigentums, das sich im Grundbuch wie folgt beschreibt:
280/1000 Miteigentumsanteil an Grundstück xxx, Gebäude- und Freifläche, verbunden mit Sondereigentum an Reihenhaus Nr. 1 und Garage Nr. 1 laut Aufteilungsplan.
Die Eintragung vom 26.1.1982 nimmt im Übrigen Bezug auf die Bewilligung vom 19.12.1981.
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