OLG München - Beschluss vom 04.10.2013
34 Wx 174/13
Normen:
WEG § 7 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1; GBO § 53 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2014, 745
MietRB 2013, 354
Vorinstanzen:
AG Lindau (Bodensee), vom 28.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen HO-2134

Wirksamkeit der Begründung von Wohnungseigentum bei fehlender Original-Unterschrift der Baubehörde auf der zum Aufteilungsplan gehörenden Bauzeichnung

OLG München, Beschluss vom 04.10.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 174/13

DRsp Nr. 2013/22411

Wirksamkeit der Begründung von Wohnungseigentum bei fehlender Original-Unterschrift der Baubehörde auf der zum Aufteilungsplan gehörenden Bauzeichnung

Wird die Anlegung des Wohnungsgrundbuchs unter Verwendung eines nur formell nicht ordnungsgemäßen Aufteilungsplans vorgenommen (hier: - möglicherweise - fehlende Original-Unterschrift der Baubehörde auf Bauzeichnung), hindert dies die wirksame Begründung von Wohnungseigentum nicht, wenn der Aufteilungsplan im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Tenor

I.

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) - Grundbuchamt - vom 28. März 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

WEG § 7 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1; GBO § 53 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Beteiligte ist zu 1/2 Miteigentümer eines Wohnungseigentums, das sich im Grundbuch wie folgt beschreibt:

280/1000 Miteigentumsanteil an Grundstück xxx, Gebäude- und Freifläche, verbunden mit Sondereigentum an Reihenhaus Nr. 1 und Garage Nr. 1 laut Aufteilungsplan.

Die Eintragung vom 26.1.1982 nimmt im Übrigen Bezug auf die Bewilligung vom 19.12.1981.