BGH, Urteil vom 30.06.1995 - Aktenzeichen V ZR 184/94
DRsp Nr. 1995/5329
Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen
»a) Zur Wirksamkeit eines "Time-Sharings" von Ferienwohnungen im Treuhand-Modell. b) Eine Formularklausel, durch welche die Eintragung des Käufers eines anteiligen Dauerwohnrechts nach § 31WEG in das Grundbuch ausgeschlossen wird und im Grundbuch ein Dritter als Treuhänder eingetragen bleiben soll, kann als überraschende Bestimmung unwirksam sein, läßt dann aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages im übrigen unberührt. c) Ein Dauerwohnrecht kann mehreren Bewohnern nach Bruchteilen zustehen.«