AG Berlin-Neukölln, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 C 54/07
LG Berlin, vom 08.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 65 S 292/07
Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Staffelmiete
BGH, Beschluss vom 07.07.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 140/08
DRsp Nr. 2009/22771
Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Staffelmiete
Eine formularvertragliche Vereinbarung über eine Staffelmiete, die die Höhe der zu zahlenden Miete unmittelbar festlegt, unterliegt nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und ist nur insoweit unwirksam, wie sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die zugelassene Revision der Kläger gemäß § 552aZPO zurückzuweisen.