I.
Die Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 26. September 2002 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Beklagte zu 1) trägt zur Begründung der Berufung vor:
A. Klage
1. Zahlungsklage
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|