OLG München - Beschluss vom 07.06.2005
32 Wx 32/05
Normen:
WEG § 24 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 964
NZM 2005, 588
OLGReport-München 2005, 609
ZMR 2005, 728

Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch Rechtsanwalt

OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Aktenzeichen 32 Wx 32/05

DRsp Nr. 2005/8753

Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch Rechtsanwalt

»Lässt sich ein Verwalter bei der Leitung einer Eigentümerversammlung von einem Rechtsanwalt vertreten, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse keine Nichtbeschlüsse. Ob wegen einer solchen Vertretung Beschlüsse für ungültig erklärt werden können, bleibt offen. Eine Ungültigerklärung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sich die Versammlungsleitung durch den Vertreter auf das Beschlussergebnis nicht ausgewirkt haben kann.«

Normenkette:

WEG § 24 Abs. 5 ;

Sachverhalt:

Die Antragsteller und der Antragsgegner waren Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Antragstellerin und der Antragsteller waren Miteigentümer je zur Hälfte eines Miteigentumsanteils von 1/9. Der Antragsteller war Miteigentümer zu 2/9, der Antragsgegner Miteigentümer zu 6/9. Nach der Teilungserklärung richtet sich das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen.

Die weitere Beteiligte ist Verwalterin der Wohnanlage.

Am 26.4.2001 fand eine Eigentümerversammlung statt. Dort wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, wegen deren Inhalt auf die Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen wird.