LG Berlin, vom 27.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 225/01
Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt vorgenommener Prozesshandlungen bei Interessenkollision; Übernahme eines Gewerbemietvertrages durch einen Dritten
KG, Urteil vom 26.06.2003 - Aktenzeichen 12 U 276/01
DRsp Nr. 2005/7001
Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt vorgenommener Prozesshandlungen bei Interessenkollision; Übernahme eines Gewerbemietvertrages durch einen Dritten
1. Ein Verstoß gegen § 46 Abs. 1BRAO führt lediglich zur Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Mandanten und Anwalt, nicht jedoch zur Unwirksamkeit von dem Rechtsanwalt vorgenommener Prozesshandlungen.2. Die Übernahme eines Mietvertrages durch einen Dritten als gewerblicher Zwischenmieter bedarf der Zustimmung des Mieters. Diese kann auch konkludent durch Zahlung der Miete an den Dritten erteilt werden.