Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungs- bzw. Teileigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnungseigentumsanlage. In der Teilungserklärung vom ...12.1995, Urkundenrolle Nr. .../1995 des Notars A in O1 (Bl. 83 ff d. A.), findet sich in Ziffer XII "Wirtschaftsplan" folgende Regelung:
"1. Der in vorstehender Ziffer XI der Teilungserklärung erwähnte Wirtschaftsplan wird jeweils für ein Geschäftsjahr, das vom 01. Januar bis zum 31. Dezember läuft, im voraus vom Verwalter aufgestellt und von den Wohnungs- und Teileigentümern beschlossen....."
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