LG Hamburg, vom 04.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 99/01
Wohnungseigentumsgesetz: Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanpruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft durch widerspruchslose Duldung
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 99/01
DRsp Nr. 2004/7214
Wohnungseigentumsgesetz : Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanpruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft durch widerspruchslose Duldung
Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft durch widerspruchlose Duldung des Aufstellens von Tischen und Bewirtung von Kunden auf einer zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Freifläche durch den Mieter eines zu der Wohnanlage gehörenden Ladenlokals?