OLG Celle - Beschluss vom 14.06.2005
4 W 114/05
Normen:
FGG § 22 Abs. 1 § 27 ; WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 45 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
I. AG Hannover - Beschlss - 70 II 650/04,
LG Hannover, vom 29.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 11/05

Wohnungseigentumsrecht: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen nach Abberufung trotz Anfechtung des Abberufungsbeschlusses

OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2005 - Aktenzeichen 4 W 114/05

DRsp Nr. 2007/8197

Wohnungseigentumsrecht: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen nach Abberufung trotz Anfechtung des Abberufungsbeschlusses

Wurde der Wohnungseigentumsverwalter durch Beschluss der Eigentümerversammlung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abberufen, hat er alle Unterlagen, Geldbestände und Bankkonten nach §§ 675, 667 BGB herauszugeben. Dies gilt auch dann, wenn nach Beschlussanfechtung durch den Verwalter eine rechtskräftige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Eigentümerbeschlusses noch nicht erfolgt ist.

Normenkette:

FGG § 22 Abs. 1 § 27 ; WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 45 Abs. 2 ;

Gründe: