Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2004 - Aktenzeichen 3 W 100/03
DRsp Nr. 2004/4261
Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens
»1. Die vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmende Auslegung der Teilungserklärung richtet sich nach dem Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; auf die Vorstellung des teilenden Eigentümers und das Verständnis des beurkundenden Notars kommt es insoweit nicht an.2. Eine mit "Sonderrechte" überschriebene Regelung in der Teilungserklärung, die neben der Überdachung der Terrasse auch "sonstige bauliche Veränderungen im Bereich der Terrasse, soweit baurechtlich zulässig" beinhaltet, umfasst bereits nach ihrem Wortlaut auch die Errichtung eines Wintergartens.1. Beim Bau eines Wintergartens handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1WEG, die grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf.2. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung entbehrlich, wenn die Rechte der übrigen Miteigentümer nicht über das in § 14WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
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