OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.01.2004
3 W 100/03
Normen:
BGB § 1004 ; WEG § 15 Abs. 3 ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 2 ; WEG § 14 ; WEG § 10 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 510
ZMR 2004, 780
Vorinstanzen:
LG Landau in der Pfalz - 3 T 168/02 - 14.04.2003,
AG Kandel - UR II 17/02 WEG - 19.04.2002,

Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2004 - Aktenzeichen 3 W 100/03

DRsp Nr. 2004/4261

Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens

»1. Die vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmende Auslegung der Teilungserklärung richtet sich nach dem Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; auf die Vorstellung des teilenden Eigentümers und das Verständnis des beurkundenden Notars kommt es insoweit nicht an.2. Eine mit "Sonderrechte" überschriebene Regelung in der Teilungserklärung, die neben der Überdachung der Terrasse auch "sonstige bauliche Veränderungen im Bereich der Terrasse, soweit baurechtlich zulässig" beinhaltet, umfasst bereits nach ihrem Wortlaut auch die Errichtung eines Wintergartens.1. Beim Bau eines Wintergartens handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG, die grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf.2. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung entbehrlich, wenn die Rechte der übrigen Miteigentümer nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.