I.
Die o.a. Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren Blöcken.
Am 11.12.1980 fand eine Versammlung der Wohnungseigentümer statt, in der es unter TOP 4 um eine Änderung der Verteilung der gemeinschaftlichen Bewirtschaftungskosten ging. Die Wohnungseigentümer waren sich einig, dass diese Kosten weiterhin nach der in der Gemeinschaftsordnung bestimmten Regelung sowie den ergangenen Beschlüssen der Gemeinschaft verteilt werden müssten.
Eine Änderung sollte aber ab 01.01.1981 dahin erfolgen, dass
a)
die Gartenpflegekosten nicht mehr getrennt nach Blöcken, sondern einheitlich auf alle Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umzulegen seien.
b)
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