I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In einer Wohnungseigentümerversammlung, die am 18.3.2002 oder am 21.3.2002 stattfand, wurden mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst:
Zu Tagesordnungspunkt (TOP) 2 a: Genehmigung der Jahresabrechnung 2001
Zu TOP 2 b: Entlastung der Hausverwaltung für 2001
Zu TOP 2 c: Entlastung des Verwaltungsbeirats für 2001
Zu TOP 3: Genehmigung des Wirtschaftsplans 2002
In der Eigentümerversammlung vom 24.3.2003 wurden mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst:
Zu TOP 2 a: Genehmigung der Jahresabrechnung 2002
Zu TOP 2 b: Entlastung der Hausverwaltung für 2002
zu TOP 2 c: Entlastung des Verwaltungsbeirats für 2002
zu TOP 3: Genehmigung des Wirtschaftsplans 2003
Zu TOP 5: Ablehnung von vier Anträgen des Antragstellers zur Anbringung eines Heizkostenverteilers, eines Luftschachts und eines Feuchtigkeitsmessgeräts, sowie zur Freistellung des Antragstellers von Heizkosten für die Waschküche.
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