OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2003 - Aktenzeichen 22 W 2/03
DRsp Nr. 2004/19765
Zulässigkeit der Nebenintervention des Mieters
Der Mieter einer Wohnung ist auch dann nicht berechtigt, einem Rechtsstreit zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber des Grundstücks um die Wirksamkeit eines Kaufvertrages als Nebenintervenient beizutreten, wenn ihm ein dingliches Wohnrecht bestellt worden ist.