OLG Hamm - Beschluss vom 20.01.2003
22 W 2/03
Normen:
ZPO § 71 § 66 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2003, 346
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 560/01

Zulässigkeit der Nebenintervention des Mieters

OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2003 - Aktenzeichen 22 W 2/03

DRsp Nr. 2004/19765

Zulässigkeit der Nebenintervention des Mieters

Der Mieter einer Wohnung ist auch dann nicht berechtigt, einem Rechtsstreit zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber des Grundstücks um die Wirksamkeit eines Kaufvertrages als Nebenintervenient beizutreten, wenn ihm ein dingliches Wohnrecht bestellt worden ist.

Normenkette:

ZPO § 71 § 66 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 560/01
Fundstellen
OLGReport-Hamm 2003, 346