EGZZPO § 26 Nr. 5, Nr.8 ; ZPO (ab 1.1.2002) § 511 Abs. 2 Nr. 1 § 522 Abs. 1 S. 4 § 524 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 229
NZM 2003, 152
WuM 2003, 341
Vorinstanzen:
LG München I,
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung mangels Erreichen des Beschwerdewerts
BGH, Beschluß vom 27.11.2002 - Aktenzeichen VIII ZB 33/02
DRsp Nr. 2003/108
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung mangels Erreichen des Beschwerdewerts
1. Hat das Landgericht die Berufung verworfen, weil es zu Unrecht und abweichend von einer gefestigten Rechtsprechung einen unter 600 Euro liegenden Beschwerdewert angenommen hat, so ist hiergegen eine Divergenz-Rechtsbeschwerde eröffnet.2. Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemißt sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung.
Normenkette:
EGZZPO § 26 Nr. 5, Nr.8 ; ZPO (ab 1.1.2002) § 511 Abs. 2 Nr. 1 § 522 Abs. 1 S. 4 § 524 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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