OLG Saarbrücken - Beschluss vom 03.02.2006
5 W 115/05
Normen:
WEG § 15 Abs. 2 § 23 Abs. 4 § 47 S. 1 ; KostO § 5 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 157
NZM 2006, 588
OLGReport-Saarbrücken 2006, 471
ZMR 2006, 554

Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu boarding-house-Zwecken

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2006 - Aktenzeichen 5 W 115/05

DRsp Nr. 2006/18822

Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "boarding-house"-Zwecken

»Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "boarding-house"-Zwecken.«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 2 § 23 Abs. 4 § 47 S. 1 ; KostO § 5 Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Antragsteller sind Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft H.Straße 41 in S. Die Antragsgegner sind die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.