Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnanlage. Sie streiten um die Zahlung von Abrechnungsbeträgen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2001, um Vorauszahlungen für die Monate Juli 2002 bis März 2003 und um Beiträge zu einer Sonderumlage. Die Wohnungseigentümer genehmigten auf ihrer Versammlung vom 25.06.2002 die Jahresabrechnung für das Jahr 2001. Nach der Einzelabrechnung für den Antragsgegner ergab sich hieraus ein Nachzahlungsbetrag von 2.142,27 EUR. Wegen der Einzelheiten der Einzelabrechnung und des Genehmigungsbeschlusses wird auf die Anlagen zur Antragsschrift (Bl. 23, 27 ff d. A.) Bezug genommen.
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