I.
Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über Räumlichkeiten zum Betrieb einer Apotheke. In § 3 Ziff.1 des Mietvertrages (Bl. 7 in 2 O 1880/00 LG Dessau; i.F. BA) heißt es u.a.:
Darüber hinaus erhöht sich die Grundmiete um DM 2,-- per mqm zzgl.MwSt. für den 3. Humanmediziner.
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