I.
Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft ... in Hamburg. Die Antragstellerin verlangt von den Antragsgegnern, die Nutzung einer auf dem hinteren Grundstücksteil belegenen Garage mit angebautem Carport zu unterlassen.
Die Rechte der Beteiligten bestimmen sich nach der Teilungserklärung vom 29. März 1983. Bestandteil der Teilungserklärung ist ein Lageplan, nach dem der gesamte hintere Grundstücksteil dem Sondernutzungsrecht der Rechtsvorgängerin der Antragstellerin, der vordere Grundstücksteil dem Sondernutzungsrecht des Antragsgegners zugewiesen ist.
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