OLG Celle - Beschluss vom 27.01.2003
2 W 1/03
Normen:
ZPO § 348 ; ZPO § 348a ; ZPO § 568 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 25.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 225/02

Zum Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters bei Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch die Kammer ohne Übertragung des Rechtsstreits

OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2003 - Aktenzeichen 2 W 1/03

DRsp Nr. 2003/7619

Zum Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters bei Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch die Kammer ohne Übertragung des Rechtsstreits

1. Es verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters, wenn in einer Einzelrichtersache ohne erkennbare Übertragung des Rechtsstreit auf die Kammer eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer in einer Dreierbesetzung getroffen wird; die Entscheidung des Landgerichts ist in einem solchen Fall aufzuheben und an das Gericht zurückzuverweisen. 2. Die Abwälzung der Pflicht zur Einholung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis auf den Mieter kann einem Formularmietvertrag jedenfalls dann nicht wirksam erfolgen, wenn zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Konzessionserteilung bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Normenkette:

ZPO § 348 ; ZPO § 348a ; ZPO § 568 ;

Entscheidungsgründe: