OLG Naumburg - Urteil vom 04.11.2003
9 U 50/03
Normen:
BGB § 539 a. F ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2004, 112
WuM 2004, 91
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 31.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1406/02

Zum Wiederaufleben des Nachforderungsanspruch eines Vermieters, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2003 - Aktenzeichen 9 U 50/03

DRsp Nr. 2004/62

Zum Wiederaufleben des Nachforderungsanspruch eines Vermieters, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt

»1. Ist ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Mietzins verwirkt, sei es durch spiegelbildliche Anwendung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zur analogen Anwendung von § 539 BGB a. F. auf das Minderungsrecht des Mieters entwickelt hat, sei es durch die Anwendung des allgemeinen Verwirkungstatbestandes, lebt das Nachforderungsrecht auch nach dem 01.09.2001 nicht wieder auf (gegen BGH NZM 2003, 679, 680). 2. Geht man uneingeschränkt davon aus, dass der Nachforderungsanspruch dann wieder auflebt, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt (im Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 727 -728), dann muss der Vermieter zur Beseitigung des Vertrauenstatbestandes die Nachforderung gerichtlich geltend machen.«

Normenkette:

BGB § 539 a. F ;

Entscheidungsgründe:

I.