OLG Nürnberg - Beschluss vom 03.08.2011
10 W 302/11
Normen:
WEG § 10 Abs. 2; WEG § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
DNotZ 2012, 144
FGPrax 2011, 282
MDR 2011, 1227
MietRB 2011, 382
ZMR 2012, 215

Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem Miteigentumsbruchteil

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2011 - Aktenzeichen 10 W 302/11

DRsp Nr. 2011/16680

Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem Miteigentumsbruchteil

Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsbruchteil an einem Wohnungs- oder Teileigentum zugeordnet werden (entgegen KG DNotZ 2004, 634).

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Erlangen vom 27.12.2010 aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Eintragungsantrag vom 02.06.2010 anderweitig, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats, zu entscheiden.

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 2; WEG § 15 Abs. 1;

Gründe: