Die Antragsgegnerin ist als Wohnungseigentümerin der Einheiten Nr. 57 bis 60 im Grundbuch (Amtsgericht Frankfurt am Main, Grundbuch von O1, Blatt 3767, 3768, 3769, 3770) eingetragen. Wegen der Rechtsverhältnisse wird auf die Teilungserklärung vom 07.06.1999 (Bl. 7 ff d. A.) Bezug genommen.
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