OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.02.2004
20 W 28/04
Normen:
FGG § 20a Abs. 1 S. 1 ; WEG § 45 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 19.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 412/2002
AG Fürth/Odw. - UR II 8/01 WEG,

Zur Anfechtung einer unselbständigen Kostenentscheidung Wohnungseigentumsverfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 20 W 28/04

DRsp Nr. 2004/12526

Zur Anfechtung einer unselbständigen Kostenentscheidung Wohnungseigentumsverfahren

»Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.«

Normenkette:

FGG § 20a Abs. 1 S. 1 ; WEG § 45 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: