OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.04.2008
20 W 13/07
Normen:
WEG § 23 ; WEG § 24 ;
Vorinstanzen:
LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 541/06

Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters - Zur Frage der Zulässigkeit eines Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 20 W 13/07

DRsp Nr. 2008/17927

Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters - Zur Frage der Zulässigkeit eines Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung

»1. Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters. Eigentümerbeschlüsse, die Dauerregelungen enthalten, sind in der Regel anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen. Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden, die voneinander abweichen können, kommt es nicht an. 2. Zur Frage der Zulässigkeit von Feststellungsanträgen und zum Rechtsschutzinteresse eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung.«

Normenkette:

WEG § 23 ; WEG § 24 ;

Entscheidungsgründe:

I.