I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 verfolgen im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht die Ungültigerklärung mehrerer Eigentümerbeschlüsse.
Das Amtsgericht hat am 15. März 2005 einen Beweisbeschluss verkündet, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit der Antragsteller eingeholt werden soll und die Ärztekammer Nordrhein um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird.
Gegen diesen Beschluss haben die Beteiligte zu 1 und 2 Beschwerde eingelegt, weil eine derartige Beschlussfassung nicht veranlasst sei.
Sie haben um Aufhebung des Beschlusses gebeten.
Die Kammer hat am 2. Mai 2005 die Beschwerde als unzulässig verworfen.
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