LG Düsseldorf, vom 20.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 399/03
AG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 290 II 157/01
Zur Frage der Begründung eines Vertrauensschutzes durch einen ein Sondernutzungsrecht einräumenden, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtigen Beschluss von Wohnungseigentümern
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2004 - Aktenzeichen I-3 Wx 85/04
DRsp Nr. 2004/12728
Zur Frage der Begründung eines Vertrauensschutzes durch einen ein Sondernutzungsrecht einräumenden, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtigen Beschluss von Wohnungseigentümern
»Der ein Sondernutzungsrecht einräumende, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtige Beschluss der Wohnungseigentümer begründet gegenüber einem Unterlassungsanspruch keinen Vertrauensschutz für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Beschlüsse, auch wenn er bereits 1997 gefasst worden ist und das "Sondernutzungsrecht" in einen Mietvertrag einbezogen wurde.«