OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.07.2004
I-3 Wx 85/04
Normen:
WEG § 13 ; WEG § 14 ; WEG § 15 ; BGB § 1004 Abs. 1 ; BGB § 275 Abs. 1 (n.F.) ;
Fundstellen:
NZM 2005, 623
OLGReport-Düsseldorf 2004, 441
ZMR 2004, 931
ZfIR 2004, 794
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 20.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 399/03
AG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 290 II 157/01

Zur Frage der Begründung eines Vertrauensschutzes durch einen ein Sondernutzungsrecht einräumenden, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtigen Beschluss von Wohnungseigentümern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2004 - Aktenzeichen I-3 Wx 85/04

DRsp Nr. 2004/12728

Zur Frage der Begründung eines Vertrauensschutzes durch einen ein Sondernutzungsrecht einräumenden, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtigen Beschluss von Wohnungseigentümern

»Der ein Sondernutzungsrecht einräumende, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtige Beschluss der Wohnungseigentümer begründet gegenüber einem Unterlassungsanspruch keinen Vertrauensschutz für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Beschlüsse, auch wenn er bereits 1997 gefasst worden ist und das "Sondernutzungsrecht" in einen Mietvertrag einbezogen wurde.«

Normenkette:

WEG § 13 ; WEG § 14 ; WEG § 15 ; BGB § 1004 Abs. 1 ; BGB § 275 Abs. 1 (n.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.