Die Beteiligten streiten um Schadensersatz wegen eines Wasserschadens, der am 28.12.2000 in der Wohnung der Antragsteller im 3. Obergeschoss der betroffenen Liegenschaft eintrat. Aus einem durchgerosteten Heizkörper in der im 4. Obergeschoss gelegenen Wohnung der Antragsgegner war Wasser ausgetreten und durch die Decke in die Wohnung der Antragsteller gelaufen, während sich alle Beteiligten in Urlaub befanden.
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