OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.11.2005
20 W 343/05
Normen:
WEG § 23 § 24 ;
Vorinstanzen:
LG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 353/04

Zur Unwirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung wegen Verstoßes gegen Protokollierungsregelung in Teilungserklärung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.11.2005 - Aktenzeichen 20 W 343/05

DRsp Nr. 2006/2446

Zur Unwirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung wegen Verstoßes gegen Protokollierungsregelung in Teilungserklärung

»Zur Auslegung einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses und die Unterzeichnung des Protokolls vorsieht«

Normenkette:

WEG § 23 § 24 ;

Entscheidungsgründe: