Die Beteiligten sind Miteigentümer des Grundstücks X in ..., das mit einem Doppelhaus bebaut ist. Im Sondereigentum der Antragsteller steht die südlich gelegene Wohnung Nr. A mit der Hausnummer ...a und im Sondereigentum des Antragsgegners die nördlich gelegene Wohnung Nr. B mit der Hausnummer ....
In der durch Urkunde des Notars ..., ..., vom ...1998 neugefassten und am 17.12.1998 im Grundbuch gewahrten Teilungserklärung (Bl. 51-56 d. A.) heißt es in § 4 (1):
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