AG Tempelhof-Kreuzberg (ZivG) - 4 C 110/01 - 11.12.2002,
Zur Zulässigkeit einer Widerklage sowie zur Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und zur Auszahlung eines Guthabens aus der Heizkostenabrechnung
KG, Urteil vom 28.08.2003 - Aktenzeichen 8 U 13/03
DRsp Nr. 2003/12988
Zur Zulässigkeit einer Widerklage sowie zur Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und zur Auszahlung eines Guthabens aus der Heizkostenabrechnung