OLG Celle - Beschluss vom 05.08.2003
4 W 111/03
Normen:
GBO § 19 ; WEG § 5 ; WEG § 10 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 79
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 24.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 115/03
AG Achim, - Vorinstanzaktenzeichen 2 AC 76516 ZZ

Zurückweisungen von Eintragungen im Grundbuch

OLG Celle, Beschluss vom 05.08.2003 - Aktenzeichen 4 W 111/03

DRsp Nr. 2003/15427

Zurückweisungen von Eintragungen im Grundbuch

»Das Grundbuchamt hat zu Recht Eintragungsanträge auf weitere Aufteilung von Wohnungseigentum zurückgewiesen, da durch die Neuaufteilung auch Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt worden ist und deshalb alle Wohnungseigentümer der Eintragung zustimmen müssen, auch wenn die Teilungserklärung dem Antragssteller umfassende Sondernutzungsrechte einräumt sowie eine Vollmacht, die Teilungserklärung zu ändern oder zu ergänzen.«

Normenkette:

GBO § 19 ; WEG § 5 ; WEG § 10 ;

Entscheidungsgründe:

I.