Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht N bestimmt.
I.
Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft an der Wohnungseigentumsanlage T-Straße 19/X-Straße 1-5 in N. Sie hat vor dem Landgericht N gegen die Beklagten Klage erhoben, mit der sie die Feststellung beantragen will, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, die Klägerin von der Zahlung eines Betrags i.H.v. 5.833,14 € aus der Rechnung einer Firma U GmbH vom 15.12.2015 sowie weiteren Ansprüchen der genannten Firma im Zusammenhang mit der vorgenannten Rechnung freizustellen.
Der Klage liegt nach dem Vortrag der Klägerin folgender Sachverhalt zu Grunde:
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