Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Die Antragsteller haben beim Amtsgericht, Wohnungseigentumsgericht, beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, einer näher bezeichneten Abänderung der aus dem Jahre 1976 stammenden Teilungserklärung unter Neuregelung des Sondereigentums bzw. Einräumung eines Sondernutzungsrechts hinsichtlich der Kellerräume der Anlage zuzustimmen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|