BGB §§ 145 315 ; AVBWasserV § 30 Nr. 1 ; MHG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
WuM 2003, 458
Vorinstanzen:
KG,
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des Leistungsentgelts durch den Versorger
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - Aktenzeichen VIII ZR 278/02
DRsp Nr. 2003/8591
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des Leistungsentgelts durch den Versorger
a) Zum Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages durch konkludentes Handeln.b) Im Zahlungsprozeß gegen den Kunden trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts; das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens durch den Kunden wird durch die Regelung des § 30 Abs. 1AVBWasserV nicht ausgeschlossen.c) Das Wasserversorgungsunternehmen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Versorgungsverträge mit den Mietern unter gleichzeitiger Entlassung des Grundstückseigentümers als Vermieter aus seinem Vertragsverhältnis abzuschließen.
Normenkette:
BGB §§ 145 315 ; AVBWasserV § 30 Nr. 1 ; MHG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.