I.)
Die Beteiligten zu 1) bis 3) bilden die o.a. Eigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 4) ist bis zum 31.12.2003 zur Verwalterin der Gemeinschaft bestellt. In der Gemeinschaft bestehen Streitigkeiten. Beschlüsse der Gemeinschaft werden seit Jahren nahezu ausnahmslos gerichtlich angefochten.
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